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Nr. 4 Zweckbestimmung der Datenerhebung, -verarbeitung oder -nutzung:

ÖFFENTLICHES VERAHRENSVERZEICHNIS (§ 4g Abs. 2 BDSG) II. Angaben zu den Verfahren automatisierter Verarbeitung (§ 4e Satz 1 Nr. 4-8 BDSG)



Betrieb einer Steuerberatungsgesellschaft mit Erhebung, Verarbeitung, Nutzung und ggf. Übermittlung von personenbezogenen Daten zum Zweck der steuerlichen und betriebswirtschaftlichen Beratung und Erfüllung der steuer-lichen Pflichten, Vertretung in behördlichen und gerichtlichen Verfahren. Personalverwaltung: Datenerhebung, -verarbeitung, -nutzung und ggf. -über-

Mittlung zu eigenen Zwecken und zur Erfüllung sozialversicherungsrechtlicher gesetzlicher Verpflichtungen.  

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