*** DIESE SEITE WURDE NOCH NICHT ÜBERARBEITET ***
Nr. 4 Zweckbestimmung der Datenerhebung, -verarbeitung oder -nutzung:
ÖFFENTLICHES VERAHRENSVERZEICHNIS (§ 4g Abs. 2 BDSG)
II. Angaben zu den Verfahren automatisierter Verarbeitung (§ 4e Satz 1 Nr. 4-8 BDSG)
Betrieb einer Steuerberatungsgesellschaft mit Erhebung, Verarbeitung, Nutzung und ggf. Übermittlung von personenbezogenen Daten zum Zweck der steuerlichen und betriebswirtschaftlichen Beratung und Erfüllung der steuer-lichen Pflichten, Vertretung in behördlichen und gerichtlichen Verfahren. Personalverwaltung: Datenerhebung, -verarbeitung, -nutzung und ggf. -über-
Mittlung zu eigenen Zwecken und zur Erfüllung sozialversicherungsrechtlicher gesetzlicher Verpflichtungen.
>> weiter << zurück