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Nr. 6 Empfänger oder Kategorien von Empfängern, denen die Daten mitgeteilt werden können:

Nr. 7 Regelfristen für die Löschung der Daten:

Nr. 8 Geplante Datenübermittlung in Drittstaaten:

ÖFFENTLICHES VERAHRENSVERZEICHNIS (§ 4g Abs. 2 BDSG)



Intern zuständige Sachbearbeiter, externe Stellen wie Behörden, Gerichte, Versicherer der beteiligten Personen, andere am Vorgang beteiligte Personen, DATEV, Kreditinstitute, Gemeinden und weitere notwendige Behörden



Die Löschung der Daten erfolgt nach Ablauf der gesetzlichen, satzungs-mäßigen oder vertraglichen Aufbewahrungsfristen. Sofern Daten hiervon nicht betroffen sind, werden sie gelöscht, wenn die unter Nr. 4 genannten Zwecke entfallen.



geplant: ja


Wenn ja:


Zweck
Daten/Datenkategorie
Länder/Länderkategorie


Vgl. Nr. 4 Zweckbestimmung
z. B. Adress-,Vertrags-, Zahlungs-, Steuerungsdaten, Ansprechpartner u. a.
Schweiz

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